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Bau- und Architektenrecht

Baurecht - Baustelle
Baurecht - Besprechung

Das Bau- und Architektenrecht umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die sowohl das Bauen als auch die Tätigkeit von Architekten betreffen.

Es umfasst das Bauplanungsrecht,  also die Verfahren zur Beantragung und Erteilung von Baugenehmigungen, einschließlich der erforderlichen Unterlagen und Fristen. Die Bauordnungen der Länder (in Bayern die Bayerische Bauordnung) enthalten spezifische Vorschriften für die Ausführung von Bauvorhaben, wie z.B. Sicherheitsstandards, Abstandsflächen, Brandschutz und Umweltauflagen. Das Architektenrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten von Architekten, einschließlich der Vertragsgestaltung, Haftung und Vergütung. Hierzu gehören auch Regelungen zur Berufsausübung und zu den Anforderungen an die Qualifikation von Architekten.

Dazu gehört auch das Nachbarrecht, welches die Rechte der Nachbarn regelt; insbesondere in Bezug auf Lärm, Sicht und Abstände zu Grundstücksgrenzen. Was ist beim Denkmalschutz zu beachten. Das Bau- und Architektenrecht enthält Vorschriften zum Schutz von historischen Gebäuden und kulturellen Erbe, die bei Bauvorhaben berücksichtigt werden müssen. Der Bauvertrag regelt die Rahmenbedingungen zwischen den am Bau Beteiligten, einschließlich der Pflichten der Vertragsparteien und die Klärung bei eventuellen Streitigkeiten.

Achtung:   Dabei unterscheidet man Privates und Öffentliches Baurecht

Das Öffentliche Baurecht befasst sich mit der Zulässigkeit der Errichtung, Nutzung, Änderung und Beseitigung von baulichen Anlagen. Hier werden hohe Anforderungen an Bauplaner, Architekten, Bauingenieure und  Bauunternehmen, aber auch an den Bauherren gestellt. Die wichtigsten Rechtsnormen sind das Baugesetzbuch (BauGB), die Bauordnungen der Länder (z.B. BayBO), die Baunutzungsverordnung (BauNVO), das Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Denkmalschutz.

Das Private Bau- und Architektenrecht dagegen regelt die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr, Architekt,  Bauunternehmer und dessen Subunternehmern, in der Regel durch einen Vertrag, den Bauvertrag.
Trotz der enormen Bedeutung dieses Rechtsgebiets, gibt es erst seit 01.01.2018 ein spezielles Bauvertragsrecht (§§ 650a ff. BGB). Bis 31.12.2017 haben sich die Vertragsparteien häufig mit der Einbeziehung der Vertrags- und Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB/B) beholfen. Zu den wichtigsten Rechtsnormen zählen heute das BGB  und die HOAI. Die VOB/B führt allgemeine Vertragsbedingungen für Bauverträge auf, die die Vertragsparteien dem Vertrag zu Grunde legen können. Die VOB/B wurde entwickelt, da die für den allgemeinen Werkvertrag geltenden Vorschriften des Bürgergesetzbuches (BGB) keine spezifischen Lösungen für viele der im Baurecht vorkommenden Probleme bereit hielten / HOAI  ist die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen.

Wegen der besonderen Schwierigkeiten, die das Bau- und Architektenrecht mit sich bringt, haben die meisten Landgerichte Baukammern und die Oberlandesgerichte Bausenate eingeführt.
Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht muss alle wichtigen Entscheidungen kennen.

Unsere Leistungen

Das Tätigkeitsfeld umfasst die Ausarbeitung und Überprüfung von Verträgen mit Architekten, Ingenieuren und Baunternehmern, bis hin zur Durchsetzung von Honorar- und Werklohnforderungen oder die Geltendmachung und Abwehr von Mängelansprüchen. Unser Augenmerk liegt dabei auf der außergerichtlichen Lösung der Probleme.

Unsere Spezialisten

Rechtsanwalt Dr. Thomas Buchfink ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und verfügt über Berufserfahrung seit 1993. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schreiner ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, sowie Lehrbeauftragter an der Technischen Hochschule Regensburg, Fachbereich: Bauingenieurwesen. Rechtsanwalt Tobias Schwarz Ist seit 2021 mit im Team. Er ist – neben Fachanwalt für Familienrecht – ebenfalls Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

 
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