
Das Immobilienrecht umfasst alle Fragen rund um Haus, Grundstück und Wohnung. Der Kauf einer Immobilie stellt in der Regel sowohl für eine Privatperson, als auch für gewerbliche Unternehmen eine finanzielle Herausforderung dar. Diese Entscheidung will sorgfältig bedacht sein, denn die zu schließenden Verträge gelten zum Teil für Jahrzehnte.
Eine besonders schwieriger Komplex ist das Wohnungseigentumsrecht mit einer Vielzahl von Rechtsgrundlagen, namentlich das BGB und das Wohnungseigentumsgesetz. Die Verwaltung eines gemeinschaftlichen Eigentums gestaltet sich häufig schwierig, weil die unterschiedlichsten Einzelinteressen unter einen Hut zu bringen sind und gleichzeitig eine Vielzahl von Formalitäten zu beachten sind.
Ein wichtiger Teil des Immobilienrechts stellt auch das Wohnraummietrecht sowie das Gewerberaummietrecht dar.
Diese komplexe Materie gehört in die Hand eines Fachmanns, der die Verbindungen zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht beherrscht.
Unsere Leistungen
Wir beraten Sie:
- beim Kauf oder der Veräußerung einer Immobilie,
- beim Abschluss von Miet-, Pacht-, und Leasingverträgen,
- in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts,
- bei Problemen mit Maklerverträgen sowie
- Bei der Entwicklung von Immobilienprojekten, vom Ankauf, über die Erwirkung eines Baurechts, baubegleitend und bei der Veräußerung und Vermietung.
Unsere Spezialisten
Die Rechtsanwälte Dr. Thomas Buchfink und Dr. Thomas Schreiner sind unsere Spezialisten rund um Immobilienfragen.