
Erbrecht – Vorsorge, Streitvermeidung und gerechte Nachfolge
Das Erbrecht ist eines der persönlichsten und zugleich komplexesten Rechtsgebiete. In unserer Kanzlei erleben wir immer wieder, wie wichtig rechtzeitige und rechtssichere Regelungen für den Erbfall sind – sei es zur Wahrung des letzten Willens oder zur Vermeidung familiärer Konflikte.
Typische Fragestellungen, die im Erbrecht aufkommen, sind unter anderem:
- Wie verfasse ich ein rechtssicheres Testament?
Viele Testamente sind fehlerhaft oder missverständlich formuliert – mit weitreichenden Konsequenzen. Wir beraten Sie bei der klaren und rechtssicheren Gestaltung Ihres letzten Willens. - Wer erbt, wenn kein Testament vorliegt?
Die gesetzliche Erbfolge führt oft zu überraschenden Ergebnissen. Wir klären, welche Ansprüche entstehen – und wie Sie gezielt vorsorgen können. - Was ist mit Pflichtteilsansprüchen?
Auch enterbte Angehörige haben oft Anspruch auf einen Pflichtteil. Wir vertreten sowohl Erben als auch Pflichtteilsberechtigte und sorgen für faire Lösungen. - Wie gehe ich mit einer Erbengemeinschaft um?
Nach dem Erbfall kommt es häufig zu Spannungen unter Miterben. Wir helfen bei der Auflösung von Erbengemeinschaften und der gerechten Aufteilung des Nachlasses.
Besonders relevant im Erbrecht ist die frühzeitige Nachfolgeplanung – ob durch Testament, Erbvertrag oder vorweggenommene Erbfolge. Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie kompetent, diskret und individuell.
Sichern Sie Ihr Vermögen, Ihren Willen – und den Familienfrieden.
Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung
Unsere Leistungen
- Testamentsgestaltung und -prüfung
Wir entwerfen rechtssichere Testamente nach Ihren individuellen Vorstellungen – und prüfen bestehende Verfügungen auf Wirksamkeit und Klarheit. - Erbverträge und Nachlassregelungen
Gestaltung komplexer Erbverträge, Regelung der vorweggenommenen Erbfolge und Beratung zu lebzeitigen Schenkungen. - Pflichtteilsrecht
Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen – mit dem Ziel fairer und tragfähiger Lösungen. - Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Beratung und Vertretung bei der Auflösung und Verteilung von Erbengemeinschaften – auch bei schwierigen familiären Konstellationen. - Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung
Unterstützung bei der Abwicklung des Nachlasses – rechtssicher, strukturiert und entlastend für die Erben. - Vertretung in Erbstreitigkeiten
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten rund um Erbschaft, Erbfolge und Erbteil.
Wir geben Ihrem letzten Willen klare Worte – und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck.
Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch. Wir sind für Sie da – persönlich, diskret und engagiert.
Unsere Spezialisten
Rechtsanwalt Dr. Bernd Kalsbach steht Ihnen als ausgewiesener Experte im Erbrecht zur Seite. Als Fachanwalt für Erbrecht verfügt er über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Gestaltung erbrechtlicher Verfügungen sowie in der rechtlichen Begleitung von Erbauseinandersetzungen. Darüber hinaus ist er regelmäßig als Testamentsvollstrecker und gerichtlich bestellter Nachlasspfleger tätig – mit einem besonderen Blick für praktikable, gerechte und rechtssichere Lösungen.
Rechtsanwalt Johannes Kalsbach ergänzt das Team mit fundierter juristischer Kompetenz und einem besonderen Schwerpunkt im Erbrecht. Er berät Mandantinnen und Mandanten umfassend in allen erbrechtlichen Fragestellungen – von der Testamentsgestaltung über Pflichtteilsansprüche bis hin zur Vertretung in gerichtlichen Erbstreitigkeiten. Seine strukturierte Vorgehensweise und sein Engagement für individuelle Mandanteninteressen zeichnen ihn besonders aus.
Gemeinsam bieten wir Ihnen eine vertrauensvolle und durchsetzungsstarke Vertretung im Erbrecht – mit Weitblick, Fachwissen und persönlicher Beratung.